Aber warum eigentlich? Und wie geht das genau?

Unsere Mehlspeisen LieblingsKuchen & LieblingsMuffins werden von begeisterten Hobby-Kuchenbäcker*innen für uns gebacken. Diese sind nicht biologisch zertifiziert.“

Vergangene Woche waren so manche Einkaufende von diesem neuen Aufsteller bei unseren Kuchen überrascht. Warum wir denn betonen, dass die Kuchen nicht biologisch zertifiziert seien, fragten manche. Und was genau wir eigentlich damit meinten?

„Bio“ nur mit Kontrollvertrag

Nun, unser Bioladen, die LieblingsSpeis, ist biologisch zertifiziert. Das bedeutet, dass wir mit dem staatlich akkreditierten Prüfinstitut LACON (AT-BIO-402) einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben, der uns dazu verpflichtet, alle gesetzlichen Anforderungen[1] an „Bio“ im Lebensmittelhandel zu erfüllen.

„Bio“ ist in der EU ein geschützter Begriff, und mit „bio“ werben darf nur, wer sich an die Bio-Verordnungen hält und sich auch prüfen lässt. Dies dient nicht zuletzt dem Schutze der Konsument*innen: Wenn „bio“ draufsteht, muss auch „bio“ drin sein, und wenn „Bioladen“ draufsteht, dürfen sich die Kund*innen zertifiziertes „Bio“ im Geschäft erwarten. Dies gilt für abgepackte Ware, die auf der Verpackung ohnehin das EU-Bio-Blatt, eine Kontrollnummer uns eine Herkunftsbezeichnung draufhaben muss, ebenso, wie für unverpackte Ware, die direkt im Geschäft abgefüllt wird.

Sämtliche Ausnahmen (also alles, was nicht bio-zertifiziert ist) sind nicht nur der Kontrollstelle zu melden, sondern zum Schutze der Konsument*innen auch eindeutig als solche zu kennzeichnen – wo wir wieder beim eingangs erwähnten Beispiel der von Hobbykuchenbäcker*innen gebackenen Kuchen sind: Diese mögen zwar biologische Zutaten verwenden, jedoch sind sie nicht biologisch zertifiziert, sprich, es gibt keine unabhängige Kontrollstelle, die sicherstellt, dass sie tatsächlich und überprüft mit biologischen Zutaten backen.

Eine Bio-Zertifizierung kostet Geld

So eine Zertifizierung kostet ab Beginn der biologischen Wertschöpfungskette einiges an Geld: Die Erzeuger*innen von Bio-Saatgut müssen sich ebenso wie die Erzeuger*innen der Urprodukte (z.B. von Bio-Dinkel) und die Weiterverarbeiter*innen (z.B. zu Bio-Dinkelnudeln) biozertifizieren lassen.

Danach kommen wir als Bioladen: Auch wir benötigen eine eigene Biozertifizierung, die einigen Aufwand verursacht: Die Kontrollstelle muss eine*n Auditor*in entsenden, der/die mindestens einmal jährlich angekündigt, und überdies auch unangekündigt, den Biobetrieb prüft und die Kontrollen dokumentiert: Wo und wie werden Bio-Wareneingänge und -ausgänge dokumentiert? Wo und wie werden die bezogenen Bio-Produkte für die Kund*innen abgepackt? Werden die Bio-Zertifikate der Lieferant*innen, zum Beispiel der Bio-Landwirt*innen, ordnungsgemäß überprüft? U.v.m.

Eine Bio-Zertifizierung schafft Vertrauen

So manche*r mag dies lächerlich oder übertrieben finden – schließlich kann man auch ohne Bio-Zertifizierung naturnah arbeiten und beispielsweise auf chemische Pflanzenschutzmittel oder die Gabe von Antibiotika verzichten. Wir alle kennen wohl Betriebe, auf die dies zutrifft. Uns in der LieblingsSpeis ist jedoch wichtig, dass wir die Sicherheit, dass biologisch gewirtschaftet wird, auch an unsere Kund*innen weitergeben können. Hier schafft eine Bio-Zertifizierung Klarheit und Vertrauen und garantiert volle Transparenz bezüglich Herstellung und Inhaltsstoffe. So wissen unsere Kund*innen, dass die Produkte, die sie erwerben, von einer unabhängigen Stelle als biologisch bestätigt wurden und den dazugehörigen Qualitäts- und Umweltstandards entsprechen.

Abgesehen von den eingangs erwähnten Kuchen machen wir bezüglich „bio“ eine weitere Ausnahme: Wir wollen auch Landwirtschaftsbetriebe in Umstellung unterstützen und deren Produkte verkaufen. Nur durch angemessene, faire Absatzmöglichkeiten können sich diese die Umstellungsphase von zwei bis drei Jahren leisten und letztlich zu Bio-Betrieben werden. In der Umstellungsphase besteht bereits einen Kontrollvertrag mit einem unabhängigen Prüfinstitut, die Konsument*innen haben also auch hier die Sicherheit, was Qualität und Umwelt betrifft.

Am besten trifft bio auf regional

Manchmal werden wir in der LieblingsSpeis auch mit der Frage konfrontiert, ob denn regional nicht wichtiger als „bio“ sei. Wir sind der Meinung: Regional kann und soll „bio“ nicht ersetzen. Regional alleine bedeutet nicht, dass das, was wir konsumieren, dem Boden, der Luft und der Artenvielfalt keinen Schaden zufügt.

An oberster Stelle sollte deshalb die Schnittmenge stehen: Bio und regional. Das bedeutet, dass der Boden nicht ausgebeutet und darüber hinaus das Klima bestmöglich geschützt wird – ohne lange Transportwege unserer Lebensmittel.

Uns ist also wichtig, regional und bio nicht gegeneinander auszuspielen, sondern in der LieblingsSpeis bevorzugt all jene Produkte anzubieten, die regional und bio in sich vereinen.

Ein paar Lebens- und Genussmittel unseres Sortiments werden in unserer Region noch nicht in Bio-Qualität angebaut, sondern sind lediglich aus sogenannter konventioneller Landwirtschaft verfügbar. Deshalb greifen wir gegebenenfalls auf Bio-Produkte aus (etwas) größerer Entfernung zurück, was wir nicht zuletzt wegen der längeren Transportwege schade finden. Uns ist wichtig, die biologische Landwirtschaft zu unterstützen, da wir darin die Zukunft für die Menschheit und unseren Planeten sehen.

Wir halten jedoch die Augen nach neuen Bio-Landwirt*innen in der Region offen und hoffen, dass das Bio-Angebot in unserer Nähe Jahr für Jahr wächst und damit auch der Anteil regionaler Bio-Produkte in der LieblingsSpeis. Selbstverständlich sind wir hier auch für Empfehlungen dankbar!

Regionale Bio-Lebensmittel fördern eine ökologische, kleinräumige (Land-)Wirtschaft und tragen damit maßgeblich zur Erhaltung unseres schönen Mühlviertler Landschaftsbildes mit einer hohen Biodiversität bei. Jeder eurer Bio-Einkäufe sendet hierfür ein wichtiges Signal aus!

In diesem Sinne: Mit uns seid ihr biologisch nahversorgt!

Bio-Zertifikat sind übrigens frei zugänglich und über diesen Link abrufbar: https://www.easy-cert.com/htm/zertifikate.htm?ks=3504822


[1] Artikel 29, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 beziehungsweise Richtlinie „Biologische Produktion“ des Beirats für die biologische Produktion gemäß §13 des EUQualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes BGBl. I Nr. 130/2015

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